Wir übernehmen auch
- Betreuungsangebot im Rahmen des Entlastungsbetrages (§45 B SGB XI)
- Pflegebesuch bei Bezug von Pflegegeld (nach § 37 Abs. 3 SGB XI)
- stundenweise Verhindertenpflege nach § 39 SGB XI
(auch in Kombination mit 50 %iger Umlage aus der Kurzzeitpflege)
- Professionelle stundenweise Beschäftigung (auch im Rahmen der Verhindertenpflege möglich (z. B. Spaziergänge, Gesellschaftsspiele, Vorlesen, Gedächtnistraining)
- Beratung von pflegenden Angehörigen im Hinblick auf ihren Patienten z. B. bei Dekubitusvorsorge, Lagerung, Pflegehilfsmittel, etc.
- Rufbereitschaft rund um die Uhr
- Unterstützung bei der Beschaffung von Pflegehilfsmittel z. B. Krankenbett, Rollstuhl, Nachtstuhl, Rollator
- Hauswirtschaftliche Versorgung