Wir übernehmen auch

  • Betreuungsangebot im Rahmen des Entlastungsbetrages (§45 B SGB XI)
     
  • Pflegebesuch bei Bezug von Pflegegeld (nach § 37 Abs. 3 SGB XI)
     
  • stundenweise Verhindertenpflege nach § 39 SGB XI
    (auch in Kombination mit 50 %iger Umlage aus der Kurzzeitpflege)
     
  • Professionelle stundenweise Beschäftigung (auch im Rahmen der Verhindertenpflege möglich (z. B. Spaziergänge, Gesellschaftsspiele, Vorlesen, Gedächtnistraining)
     
  • Beratung von pflegenden Angehörigen im Hinblick auf ihren Patienten z. B. bei Dekubitusvorsorge, Lagerung, Pflegehilfsmittel, etc.

 

  • Rufbereitschaft rund um die Uhr
     
  • Unterstützung bei der Beschaffung von Pflegehilfsmittel  z. B. Krankenbett, Rollstuhl, Nachtstuhl, Rollator
  • Hauswirtschaftliche Versorgung

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